Extreme Wetterlage
Meist stellen Sie sich bei extremen Witterungsverhältnissen bspw. winterlichem Glatteis, Sturm und starkem Schneefall oder extremen Sommertemperaturen die Frage, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken oder zu Hause lassen sollen.
Die Schulordnung sieht hierfür folgende Regelung vor:
„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob der Schulweg zumutbar ist…“ (§ 33 (5) Übergreifende Schulordnung).“
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Busse, die morgens aufgrund der Wetterlage nicht zur Schule fahren, auch meist mittags Ihre Kinder an der Schule nicht abholen.
Sind Sie der Meinung Ihr Kind an diesen Tagen zu Hause zu lassen, informieren Sie bitte die Schule.